Ratgeber des Schweizer Presserats
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Schutz der Privatsphäre, Opferschutz, Diskriminierung

  • 39. Wann geht die Privatsphäre der Information der Öffentlichkeit vor?

  • 40. Wann ist Privates im öffentlichen Raum zu schützen?

  • 41. Wann darf ich Namen nennen oder identifizierend berichten?

  • 42. Wann geht bei öffentlichen Personen die Privatsphäre vor?

  • 43. Dürfen Medien ausnahmsweise in die Intimsphäre eingreifen?

  • 44. Wie respektiere ich die Unschuldsvermutung?

  • 45. Gibt es ein «Recht auf Vergessen»?

  • 46. Dürfen Medien über Suizide berichten?

  • 47. Wie behandle ich Opfer und Personen in Not?

  • 48. Wie berichte ich respektvoll über Unfälle, Kriege, Katastrophen?

  • 49. Wo beginnt die Diskriminierung von Minderheiten?


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    • Worum geht es? Ein Wort über den Presserat
    • Was Medienschaffende wissen müssen: Fragen und Antworten, Regeln und Beispiele
    • Recherchieren
    • Interview, Recherchegespräch, Meinungsumfragen
    • Anhören bei schweren Vorwürfen
    • Sperrfristen, Plagiat
    • «Objektiv» berichten, «ausgewogen» kommentieren?
    • Schutz der Privatsphäre, Opferschutz, Diskriminierung
    • Titel, Bilder, Illustrationen
    • Streitpunkte nach der Publikation
    • Journalisten sind unabhängig
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